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Diensteanbieter (§ 6 Nr. 1 TDG) und Verantwortlicher für den Inhalt und die Gestaltung der Seiten sowie Inhaber der Domain: Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Stefan Kramer, Georgsplatz 19, 30159 Hannover. Angaben zum Kontakt (§ 6 Nr. 2 TDG): Fon: 0511/ 80740730; Fax: 0511/ 807 407 11; e-mail: kramer@diearbeitsrechtler.de . Angaben zur Aufsicht (§ 6 Nr.
3 TDG): vgl. Angaben nach § 6 Nr. 5 TDG/ unten. Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 6 Nr. 6 TDG): 24/233/04506. Angaben zur Rechtsanwaltskammer (§ 6 Nr. 5 a TDG)/ Aufsichtsbehörde: Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer
gehört der Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstr. 5, 29221 Celle, an. Berufsbezeichnung (§ 6 Nr. 5 b TDG): Rechtsanwalt, zugelassen durch das Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover; Staat, in dem die
Berufsbezeichnung veliehen worden ist: Deutschland; Promotion: Juristischer Fachbereich an der Georg-August-Universität Göttingen; Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) verliehen durch Rechtsanwaltskammer Celle.
Berufsrechtliche Regelungen (§ 6 Nr. 5 c TDG): Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA);
Fachanwaltsordnung (FAO) - Texte der BRAO, BRAGO, BORA, FAO, RVG: bitte hier klicken oder www.brak.de |
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Internetseiten. 2. Am 1. Januar 2005 waren in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 132.569 Rechtsanwälte zugelassen. Die Zahl der Fachanwälte für Arbeitsrecht belief sich im Bundesgebiet an diesem Stichtag auf
5.948 (Quelle: BRAKMitteilungen 2/2005). 3. Die Führung der Fachanwaltsbezeichnung setzt den Nachweis von mehrjähriger anwaltlicher Tätigkeit, den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (i.d.R. durch
erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen) und den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Fachgebiet (vorgegebene Anzahl von Fällen aus einer Vielzahl bestimmter Teilgebiete des Fachgebietes)
voraus. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer in einem förmlichen Verfahren, in dem das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen geprüft wird. Fachanwälte sind
verpflichtet, sich jährlich in einem vorgegebenen Umfang weiterzubilden. 4. Bei den Texten dieser Website handelt es sich um ein allgemeines, unverbindliches Informationsangebot. Es besteht keine Haftung für dessen
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